Fachhauswirtschafterinnen und Fachhauswirtschafter unterstützen hilfs- bzw. pflegebedürftige Menschen bei der Haushaltsführung und übernehmen bei Bedarf die hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege der Personen.

Aufgaben

Die Aufgaben liegen insbesondere im ambulanten Bereich sowie im teilstationären und im stationären Bereich:

  • die zu betreuenden Personen, insbesondere ältere Menschen, bei der Haushaltsführung zu unterstützen, bei Bedarf die hauswirtschaftliche Versorgung zu übernehmen und hierbei die jeweilige Haushaltssituation, die Bedürfnisse und Wünsche der zu betreuenden Personen zu berücksichtigen;
  • die zu betreuenden Personen bei der eigenständigen Lebensführung zu unterstützen, ihnen je nach Bedarf bei personenbezogenen Alltagsverrichtungen sowie bei der Bewältigung von Problemlagen des Alltags Hilfestellung zu geben, sie bei ihren Lebensgestaltungsmöglichkeiten zu beraten und hierbei den jeweiligen Gesundheitszustand, die Bedürfnisse und Wünsche der zu betreuenden Personen zu berücksichtigen;
  • bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und den Betreuungsaufgaben die zu betreuenden Personen mit einzubeziehen, ihre Fähigkeiten zu trainieren und sie zu eigener Lebensgestaltung zu aktivieren und zu motivieren;
  • bei seiner Tätigkeit mit anderen Hilfen und Diensten zusammenzuarbeiten und unter Berücksichtigung seiner eigenen fachlichen Handlungsmöglichkeiten erforderlichenfalls auf Hinzuziehung weiterer Fachkräfte hinzuwirken.

Arbeitsorte

Fachhauswirtschafterinnen und Fachhauswirtschafter arbeiten in der ambulanten und stationären Alten- und Krankenpflege, in Heimen für behinderte Menschen, bei Sozialstationen sowie in privaten Haushalten. Die neuen Wohnformen (Hausgemeinschaften, Hauswohngemeinschaften, betreutes Wohnen) stellen ebenfalls ein Arbeitsfeld dar.

Zulassung und Voraussetzungen zur Prüfung

Diese Weiterbildung ist eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung in Form einer schriftlichen Leistungsfeststellung, einer schriftlich zu dokumentierenden Situationsaufgabe und eines Fachgespräches ab.

Zur Fortbildungsprüfung ist zuzulassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, davon eine mindestens halbjährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis,
    oder
  • eine mindestens sechsjährige, dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis

nachweist.

Die erfolgreiche Prüfungsteilnahme berechtigt, die Berufsbezeichnung "Geprüfter Fachhauswirtschafter/ geprüfte Fachhauswirtschafterin" zu führen.

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